ASV "Gut Fang" Lauchhammer e.V.
ASV-Lauchhammer - Vereinsleben


Chronik des Angelsportvereins


„Gut Fang“ Lauchhammer e.V.


recherchiert und ausgearbeitet im Jahr 2009 durch

Marlene Juschitz

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Auszüge aus der Chronik

ASV „Gut Fang“ Lauchhammer e.V.
von 1936-2009

Aller Anfang ist schwer.

Im Jahre 1936, am 15. Juli, fanden sich im „Café Herzberg“ in der Elsterwerdaer Straße in Mückenberg acht Freunde zusammen und gründeten den „Angelverein Mückenberg“.
Zu den Gründungsmitgliedern gehörten Hans Böhme, der die Leitung der Gruppe übernahm, Alwin Schröder, Felix Gabriel, Hans Miller, Paul Lorenz aus Mückenberg, Kurt Wermuth und seine Ehefrau aus Tettau, Willi Handschick und Max Zeidler aus Nauendorf, das spätere Lauchhammer-Ost. Sämtliche schriftliche Unterlagen aus dieser Zeit sind leider nicht mehr vorhanden.

Der Zweite Weltkrieg hinderte den Verein an der Organisation.

Laut einem Pachtvertrag vom 26. beziehungsweise 29. Juli 1946 riefen ihn dann Alwin Schröder, Willi Handschick, die Brüder Richard und Paul Fuchs, Gerhard Felsch und einige andere mit dem Namen „Sport- und Kulturgemeinschaft Bockwitz“ erneut ins Leben.
Der Pachtvertrag wurde mit der damaligen „BUBIAG“ über die Gewässer Wehlenteich V (Wolschinkateich), Wehlenteich IV, Torfstich Lauchhammer-Süd und dem „Alten Mückenberger Tagebau“ abgeschlossen; die Pachtgebühr betrug 100,-Mark pro Jahr.
Ab 1948 lautete dann der Name „Fischereiverein für das Land Sachsen-Anhalt/Ortsgruppe Mückenberg“, nach 1951/52 „Fischereiverein für das Land Sachsen-Anhalt/Ortsgruppe Lauchhammer“.

Anfangs ging es darum, die Organisation wieder aufzubauen und die wenigen noch brauchbaren Gewässer in Ordnung zu bringen. Fischbesatz war zu dieser Zeit kaum zu erhalten. Es stand weniger der Sport, als vielmehr die Versorgung mit Nahrungsmitteln, auch im Angelsport, im Vordergrund. 

So mussten laut einem Protokoll vom 19. Januar 1950, im Jahre 1949 einhundert Kilogramm Fisch als Soll für die Versorgung der Bevölkerung von den Mitgliedern aufgebracht werden. Das war nicht einfach, denn Angelgerät gab es kaum zu kaufen und das vorhandene Gerät überaltert und recht primitiv. So drehten sich die Themen in den Mitgliederversammlungen bis zum Jahr 1953 hauptsächlich um die Erfüllung der Sollauflage und es stand fest, dass zur Verbesserung der angelsportlichen Bedingungen weitere Gewässer beschafft werden mussten.

Am 1. Januar 1950 wurde ein Pachtvertrag mit der Gemeinde Großthiemig über den „Quersbach“ mit der Pachtsumme von 150,-Mark abgeschlossen. Weitere Pachtverträge folgten mit der Gemeinde Kroppen über die Pulsnitz sowie mit der Abteilung Straßenwesen der Landesregierung Sachsen über den Autobahnteich bei Kleinkmehlen.

Damals benötigte jeder Interessent, der Mitglied des Vereins werden wollte, einen Bürgen und musste eine einjährige Kandidatenzeit absolvieren, in dieser er nicht selbstständig angeln, sondern nur in Ausnahmefällen eine Rute seines Bürgen benutzen durfte.

Doch auch erholungssuchende Bürger stießen auf wenig Herzlichkeit. Am 7. Mai 1952 legten die Vorsitzenden des Vereins laut Protokoll fest:

„Fremde Personen haben wir grundsätzlich am Wasser nicht zu dulden. Es ist nicht gestattet, dass Angelfreunde mit fremden Personen zum Wasser kommen.“

Nur in Ausnahmefällen wurden die Kinder der Vereinsmitglieder geduldet.

Umstrukturierungen
Durch die Veränderungen der Kreisgrenzen und Neuschaffung der Bezirke ab 1. Januar 1953 kam Lauchhammer zum Kreis Senftenberg und Bezirk Cottbus. Somit schied unsere Anglerorganisation aus dem Fischereiverein für das Land Sachsen-Anhalt aus und wir befanden uns in einem Rechtsvakuum. Bis zur Bildung des „Deutschen Anglerverbandes“ trugen wir den Namen „Anglersektionsgruppe Lauchhammer“.

1953 und 1954 entwickelten sich verschiedene Verbindungen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Gruppen und Kreisen. 1953 schlossen wir einen Freundschaftsvertrag mit der Sektionsgruppe Senftenberg. Im September 1953 wurde dann ein erstes Freundschaftsangeln durchgeführt.
In diesem Freundschaftsvertrag war auch geregelt, dass die Sportfreunde beider Gruppen in allen Gewässern beider Gruppen angeln dürfen.

Ein weiterer Fortschritt in dieser Zeit war die Regelung zur Ausgabe der Angelkarten. Wurden diese vorher von den Räten der Kreise mit schwankenden Preisen von 3 bis 8,- Mark bezogen, so bekamen wir ab 1954 die Angelkarten von der Fischwirtschaftsgenossenschaft Hoyerswerda zum Preis von 12,-Mark. Dafür übernahm die Wirtschaft unsere Pachtverträge und sorgte für Besatzmaßnahmen in den Gewässern unserer Gruppe. So konnten wir in den Kreisen Senftenberg, Hoyerswerda, Spremberg und Weißwasser angeln.

Kreissektionen, die in diesem Zeitraum gebildet wurden, koordinierten die Arbeit zwischen den Gruppen des Kreises und sorgten für eine allmähliche Angleichung der Bestimmungen in den einzelnen Gruppen. So wurde systematisch der Gedanke der gemeinsamen Arbeit und das Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelt und damit die Schaffung eines einheitlichen Dachverbandes, dem „Deutschen Anglerverand“, vorbereitet, der sich am 13. Mai 1954 gründete.
Im Oktober 1954 fand der erste Verbandstag statt. Am 28. Oktober 1954 erhielt der DAV mit der „Verordnung zur Förderung des Angelsports“ staatliche Unterstützung. Ihm wurden Gewässer kostenlos zur Verfügung gestellt, die Regelung des Fischbesatzes gesichert. Der DAV wurde den anderen Sportverbänden völlig gleichgestellt und die Mitgliederzahlen stiegen an.

Die bis zum 1. Januar 1955 zu uns gehörende Untergruppe Ortrand spaltete sich zu einer selbstständigen Ortsgruppe ab. Aufgrund von über dreihundert Mitgliedern wurde vorgeschlagen, dass die großen Betriebs- oder Ortsgruppen sich teilen und in den Schwerpunktbetrieben eigene Betriebsgruppen bilden.
So spaltete sich, wie aus der folgenden Gründungsurkunde zu entnehmen ist, am 20. Oktober 1966 unser Verein in die Betriebsgruppe „VEB Bagger-, Förderbrücken- und Gerätebau Lauchhammerwerk“ (BFG), die die Trägerschaft über die Vereine übernahm und später zum Angelverein Lauchhammer-Ost wurde, und dem Braunkohlenkombinat Lauchhammer, dem späteren „Gut Fang“ Lauchhammer-West e.V.

Gute Arbeit wurde in unserem Verein bei der systematischen Organisation des sportlichen Angelns und des Turnierangelsports sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenenbereich geleistet, was manch schöner Erfolg bei kreislichen und bezirklichen Wettkämpfen bewies.

Größte Aufmerksamkeit galt damals wie heute der Gewässerwirtschaft, denn damit schaffen wir selbst die entscheidenden Grundlagen für unseren Sport. In Lauchhammer-West schufen sich unsere Sportfreunde aus den ehemaligen Ziegeleigruben ein schönes Anglerzentrum.
In tausenden freiwilligen Arbeitsstunden wurde der Abraum eingeebnet, die Ufer begehbar gemacht und befestigt. Bäume und Sträucher wurden gepflanzt, somit das gesamte Teichgebiet umgestaltet, welches nun auch alle nutzen durften - Angler wie erholungssuchende Bürger.

Da sich nun das Leben an den Teichen in Lauchhammer-West konzentrierte, lag es nahe, hier das angelsportliche Zentrum in Form eines Gebäudes zu errichten. Im bautechnischen Erläuterungsbericht vom 28. Februar 1976 zur Errichtung eines Anglerheimes für die Betriebsgruppe des DAV der DDR Braunkohlenkombinat Lauchhammer steht dazu Folgendes:

„Die Betriebsgruppe des DAV beabsichtigt nördlich vom Badeteich in Lauchhammer-West, am Neuteich, ein Anglerheim zu errichten.

Durch die Absenkung des Wasserspiegels vom Wolschinka-Teich in Lauchhammer-Ost hat dieser seinen sportlichen Wert für die Angler verloren. Das Sportgeschehen konzentrierte sich zwangsläufig an den Ziegeleiteichen in Lauchhammer-West. Dies betrifft auch die Betriebsgruppe des BFG Lauchhammer.
Des weiteren sind die Gewässer in Lauchhammer-West zur Zeit die einzigen im Kreisgebiet, die für die Veranstaltungen des Freizeit- und Erholungssportes geeignet sind und in den letzten Jahren regelmäßig durch die beiden Betriebsgruppen von Lauchhammer und auch durch den Kreisfachausschuß Senftenberg dafür genutzt wurden.


Durch die Herausbildung des angelsportlichen Zentrums macht sich zur besseren Vorbereitung und Absicherung angelsportlicher Veranstaltungen der Bau eines Anglerheimes notwendig. Gleichzeitig wird dadurch der Forderung unserer sozialistischen Gesellschaft nach Schaffung von Erholungszentren Rechnung getragen.

Funktionelle Lösung

Das Heim besteht aus einem beheizbaren Aufenthaltsraum von 24m² Grundfläche und einem überdachten Sitzplatz von ca. 23m². Zwischen beiden Räumen wird das Wettkampfbüro angeordnet.
Zur Unterbringung der für sportliche Veranstaltungen und zur Instandhaltung der Gewässer notwendigen Geräte wird dem Gebäude ein Geräteraum angegliedert.
Um den Forderungen der Hygiene zu genügen wird ein Trockenklosett eingerichtet.“



Der Antrag zur Baugenehmigung wurde am 2. März 1976 an den Rat der Stadt gerichtet:

„Betr.: Baugenehmigung für ein Anglerheim

Der Erholung unserer Werktätigen und der Entwicklung des Freizeit- und Erholungssports wird in unserem Arbeiter- und Bauernstaat große Aufmerksamkeit geschenkt.

Auf Grund der Notwendigkeit der Absenkung des Wolschinka-Teiches wurde dem DAV der DDR durch den Rat der Stadt die Ziegeleiteiche in Lauchhammer-West für die Nutzung als Sportgewässer auf vertraglicher Basis zur Verfügung gestellt.

Damit wurden die Möglichkeiten für die Durchführung verschiedener Sportveranstaltungen für die beiden in Lauchhammer bestehenden Gruppen des DAV der DDR sowie für die Kreisorganisation wesentlich verbessert.
Den rund 500 Anglern aus Lauchhammer wurden damit gute Voraussetzungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung geboten.


Die Sportfreunde des DAV der DDR aus Lauchhammer leisteten bisher ca. 6000 stunden freiwilliger Arbeit um die Teich in einen guten Zustand zu versetzen, die Ufer für ein gefahrloses Betreten herzurichten und die Umgebung zu verschönern.

Zur weiteren Verbesserung der Sportausübung beabsichtigen wir, in Eigeninitiative ein Anglerheim zu errichten.

Die dazu benötigten finanziellen Mittel und die Leistungen werden von den Sportfreunden unserer Gruppe erbracht.

Zur Unterstützung unseres Vorhabens wenden wir uns an Sie mit der Bitte, uns die Baugenehmigung gebührenfrei zu erteilen.“

Nachdem uns der Rat der Stadt diese Genehmigung am 25. März 1976 erteilte, entstand von 1976 bis 1978 in dreijähriger Arbeit und einem reinen Materialkostenpreis von 10172,-Mark unser Anglerheim. Hier werden seit jeher Vereinsfeierlichkeiten durchgeführt. Ebenfalls ist es für die Abwicklung sportlicher Veranstaltungen unentbehrlich.

Die Wende
Im Jahr 1989 brachte die politische Wende einige Veränderungen mit sich. Im vereinigten Deutschland existierten nun zwei Angelverbände. In den alten Bundesländern der „Verband deutscher Sportfischer e.V.“ und in den neuen der DAV. Da es in jedem Bundesland unterschiedliche Fischereigesetze gibt, gründeten sich auch in jedem dieser neuen Länder eigene Landesverbände des DAV. Die Angel- berechtigungen beschränkten sich anfangs nur auf den Gewässerfond des jeweiligen Landesverbandes. Erstmals wurde in einem Protokoll vom 8. Januar 1990 eine Diskussion über eine Kontaktaufnahme mit einer BRD-Angelsportgruppe erwähnt und findet allgemeine Zustimmung. Die Einladung der Angler erfolgte am 11. April 1990.

Im Rahmen der Städtepartnerschaft Lauchhammer - Arnsberg begann 1990 nach dem Übergang von der „Betriebsgruppe Aktivist BV Lauchhammer“ zum eingetragenen Verein eine freundschaftliche Zusammenarbeit mit dem „SAV Hüsten Neheim“. Jährlich wird ein Hegefischen abwechselnd in Lauchhammer und Hüsten über Himmelfahrt durchgeführt. In Anlehnung an diese Partnerschaft gab sich unsere Angelgruppe bei der neuerlichen Vereinsgründung im Jahre 1992 den Namen „Gut Fang“ Lauchhammer e.V. und wurde am 7. Mai 1992 in das Vereinsregister des Kreisgerichts Senftenberg eingetragen.

Das Protokoll vom 1. Juni 1990 erläutert dazu Folgendes:

Deutsch-deutsches Anglertreffen

Am Himmelfahrtstag reiste eine Delegation von 10 Sportfreunden des Angelvereins „Gut Fang“ e.V. Hüsten nach Lauchhammer. Sie war für 3 Tage Gast der Betriebsgruppe „Aktivist“ Lauchhammer. Für alle Sportfreunde begannen erlebnisreiche Stunden an den Gewässern rund um das Anglerheim in Lauchhammer. So wurde der erste Besuchstag mit einem zünftigen Spanferkelessen beendet. Der nächste Tag sah Gäste und einheimische Sportfreunde beim Wettangeln um die von der Gruppe „Gut Fang“ e.V. und Aktivist gestifteten Pokale. Dabei gingen die Gäste aus Hüsten eindeutig als Sieger hervor. Den Höhepunkt bildete danach die von der Sportgruppe „Gut Fang“ durchgeführte Tombola und der anschließende Grillabend. Um die Zeit nicht nur am Angelgewässer zu verbringen, starteten Gäste und Gastgeber am nächsten Tag zu einem Ausflug nach Dresden. Dabei wurden der Zwinger, das Grüne Gewölbe und Schloß Moritzburg besichtigt. Zum Abschluß dieser ereignisreichen Tage waren sich alle einige, die entstandenen freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Angelgruppen auszubauen, und sobald als möglich einen Gegenbesuch durchzuführen.

DAV Betriebsgruppe „Aktivist“ BV Lauchhammer
Pohle Schriftführer

Diese Partnerschaft dauert bis zum heutigen Zeitpunkt an und wird von beiden Vereinen freundschaftlich gepflegt.

Mit dem Anglerverein Lauchhammer-Ost e.V. schlossen wir am 27. Januar 1991 den Vertrag „Interessensgemeinschaft des Angelsports in Lauchhammer“ ab, dessen Ziele die untereinander abgestimmte und gemeinsame Interessenvertretung bei der Stadtverwaltung und anderen Behörden, gemeinsame Pflege und Kontrolle von Gewässern und Umweltschutz, Abstimmung bei den Besatzmaßnahmen, gemeinsame Kommissionen (Gewässer, Umwelt und Kontrolle) und Gemeinschaftsveranstaltungen sind.

Am 5. Juni 1992 wurde mit der Stadt Lauchhammer ein Nutzungsvertrag für  unsere Gewässer über einen Zeitraum von 10 Jahren geschlossen.
Eine weitere Neuerung stellte der Fischereischein, der die Voraussetzung für den Erwerb einer Angelberechtigung schafft, dar. Die Prüfungen für diesen Schein werden von der unteren Fischereibehörde jährlich durchgeführt. Ab 1. Januar 1993 gilt der Fischereischein des Landes Brandenburg.

Ab dem Jahr 1997 kooperierten die Landesverbände des DAV Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg miteinander. Es war jetzt für jedes Mitglied möglich, eine Angelberechtigung für den Gewässerfond des DAV der anderen beiden Länder zu erwerben. Gleichzeitig wurden Fangbücher eingeführt. Durch ihre Auswertung werden Besatzmaßnahmen gesteuert und entschieden, welche Gewässer im DAV-Besitz bleiben.
Am 11. Februar 1998 wurden Pachtverträge zwischen dem DAV-Landesverband Brandenburg und der Stadt Lauchhammer über unsere Angelgewässer unterzeichnet. Diese Verträge entsprechen den Bestimmungen des Brandenburger Fischereigesetztes und lösten den bestehenden Nutzungsvertrag ab. Der ASV „Gut Fang“ erhielt einen Betreuungsvertrag über die Vereinsgewässer. Für den Verein war somit eine Rechtssicherheit zur Beangelung und Nutzung seiner Gewässer gegeben.

Die Neuzeit
Im Jahr 2000 erreichte unser Vereinsleben einen denkwürdigen Höhepunkt. Wir erwarben von der Stadt Lauchhammer das Flurstück, auf welchem sich das Anglerheim und der Jugendteich befinden. Damit kam der Verein erstmals seit seiner Gründung in den Besitz von Grund und Boden und schaffte sich damit eine rechtlich abgesicherte Grundlage für seine weitere Existenz.
Die Eintragung in das Grundbuch verzögerte sich allerdings durch Einsprüche angeblicher Alteigen- tümer bis zum 1. April 2004, sodass der Verein seit dem Jahr 2004 rechtmäßiger Eigentümer des Jugendteiches und der Fläche des Anglerheimes ist. Zeitgleich feierte der DAV seinen 50. Jahrestag.

Ab dem Jahr 2003 müssen Jugendliche künftig in einer Angelschule ausgebildet werden, bevor sie den Jugendfischereischein erhalten.
Bedingt durch die sich immer mehr verschlechternde wirtschaftliche Situation in unserer Region und der verstärkten Abwanderung der Bevölkerung verringerten sich die Mitgliederzahlen unseres Vereins. Dennoch wurde gerade im Schüler- und Jugendsektor eine hervorragende Vereinsarbeit geleistet. Auch bei den Erwachsenen gab es in den vergangen Jahren mehrfach Anlass, hervorragende Leistungen durch den DAV-Landesverband zu würdigen.

Im November 2005 wurde durch Angelfreund Frank Juschitz zum ersten Mal die Möglichkeit erwähnt, eine Beschäftigung von drei bis vier Hartz IV – Empfängern durch den Verein für ein halbes Jahr auf 1,50€-Basis zu schaffen, welches sich im ersten Quartal 2006 als glücklicher Zufall erwies.
Die Maßnahme startete am 1. Februar 2006 und hatte als vorrangige Arbeitsaufgabe die Landschafts- und Gewässerpflege sowie die Jugendarbeit an den Vereinsteichen Lauchhammer-West. Allerdings geschah im Februar 2006 der Gülle-Unfall, der den Jugendteich verunreinigte. Dank der begonnenen Maßnahme an den Teichen konnte die Verschmutzung frühzeitig festgestellt und durch die Angelfreunde die ersten Maßnahmen zur Abwehr der Gülle eingeleitet werden.
Trotzdessen ein Teil der Gülle aus dem Jugendteich abgepumpt wurde, vermischte sich der Rest beim Einsetzen der Tauperiode mit dem Wasser des Teiches, wodurch sämtlicher Sauerstoff eliminiert wurde und alle Lebewesen erstickten.
Der Jugendteich wurde auf ein Drittel durch Abpumpen des Wasser-Gülle-Gemischs in den Hammergraben gesenkt. Währenddessen drohte der Damm zwischen Jugend- und Neuteich zu brechen, deshalb wurde später an dieser Stelle durch die MAE-Kräfte eine Furt gebaut, um auch die Frischwasserzufuhr zu gewährleisten. Nach erfolgter Absenkung wurden am 6. Mai 2006 die Uferbereiche und der angrenzende Aufzuchtteich von Verunreinigungen und Fischkadavern beräumt. Im Juni war der Wasserstand wieder weitgehend angeglichen.
Zur Wiederherstellung der Fischbestände im Jugendteich wurde in Abstimmung mit der unteren Fischereibehörde ein Hegefischen am Kuhtteich durchgeführt. Bei den anfallenden Arbeiten halfen auch die Mitglieder des Angelvereins Lauchhammer-Ost sowie der Bergbautraditionsverein, die BUL Sachsen, Firma Rubin, Landschaftsbau GmbH Frenzel und andere, außerdem die Feuerwehr der Stadt Lauchhammer, welche Schläuche und Abpumprohre zur Verfügung stellte und die Getränkefirma Schönherr, die eine Spendenaktion zur Renaturierung des Jugendteiches und für den Fischbesatz in die Wege leitete.

Am 8. und 9. Juli 2006 feierte unser Verein zusammen mit dem Verein aus Hüsten sein 70jähriges Bestehen. Vertreter des Landesverbandes, Bürgermeisterin Mühlpforte sowie Unternehmen und Vereine, die dem Verein bis dato hilfreich zur Seite standen, wurden eingeladen und ein Gedenkstein aufgestellt.

Von den Jahren 2007 bis voraussichtlich Frühjahr 2010 laufen weitere Jobmaßnahmen an den Teichen. Das Gewässer des Jugenteiches besitzt mittlerweile wieder einen ausreichenden Sauerstoffgehalt und ist zur Bewirtschaftung tauglich.
Unser Verein hofft, dass trotz der Weltwirtschaftskrise unsere Mitglieder immer konstant bleiben und unsere Angelfreunde sich weiterhin an ihrem Hobby der Natur und der Ruhe des Angelns erfreuen können. Unsere Jugend hat immer reges Interesse am Angeln und für jedes aus Altersgründen ausgeschiedenes Mitglied ist stets ein Jugendlicher nachgerückt.

In diesem Sinne „Petri Heil!“

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