Chronik des Angelsportvereins
„Gut Fang“ Lauchhammer e.V.
recherchiert und ausgearbeitet im Jahr 2009 durch
Marlene Juschitz
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Auszüge aus der Chronik
ASV „Gut Fang“ Lauchhammer e.V.
von 1936-2009
Aller Anfang ist schwer.
Im Jahre 1936, am 15. Juli, fanden sich im „Café Herzberg“ in der Elsterwerdaer Straße in Mückenberg acht Freunde zusammen und gründeten den „Angelverein Mückenberg“.
Zu den Gründungsmitgliedern gehörten
Hans Böhme, der die Leitung der Gruppe übernahm, Alwin Schröder, Felix
Gabriel, Hans Miller, Paul Lorenz aus Mückenberg, Kurt Wermuth und
seine Ehefrau aus Tettau, Willi Handschick und Max Zeidler aus
Nauendorf, das spätere Lauchhammer-Ost. Sämtliche schriftliche
Unterlagen aus dieser Zeit sind leider nicht mehr vorhanden.
Der Zweite Weltkrieg hinderte den Verein an der Organisation.
Laut
einem Pachtvertrag vom 26. beziehungsweise 29. Juli 1946 riefen ihn
dann Alwin Schröder, Willi Handschick, die Brüder Richard und Paul
Fuchs, Gerhard Felsch und einige andere mit dem Namen „Sport- und
Kulturgemeinschaft Bockwitz“ erneut ins Leben.
Der
Pachtvertrag wurde mit der damaligen „BUBIAG“ über die Gewässer
Wehlenteich V (Wolschinkateich), Wehlenteich IV, Torfstich
Lauchhammer-Süd und dem „Alten Mückenberger Tagebau“ abgeschlossen; die
Pachtgebühr betrug 100,-Mark pro Jahr.
Ab 1948 lautete dann der Name „Fischereiverein für das Land
Sachsen-Anhalt/Ortsgruppe Mückenberg“, nach 1951/52 „Fischereiverein
für das Land Sachsen-Anhalt/Ortsgruppe Lauchhammer“.
Anfangs
ging es darum, die Organisation wieder aufzubauen und die wenigen noch
brauchbaren Gewässer in Ordnung zu bringen. Fischbesatz war zu dieser
Zeit kaum zu erhalten. Es stand weniger der Sport, als vielmehr die
Versorgung mit Nahrungsmitteln, auch im Angelsport, im
Vordergrund.
So
mussten laut einem Protokoll vom 19. Januar 1950, im Jahre 1949
einhundert Kilogramm Fisch als Soll für die Versorgung der Bevölkerung
von den Mitgliedern aufgebracht werden. Das war nicht einfach, denn
Angelgerät gab es kaum zu kaufen und das vorhandene Gerät überaltert
und recht primitiv. So drehten sich die Themen in den
Mitgliederversammlungen bis zum Jahr 1953 hauptsächlich um die
Erfüllung der Sollauflage und es stand fest, dass zur Verbesserung der
angelsportlichen Bedingungen weitere Gewässer beschafft werden mussten.
Am
1. Januar 1950 wurde ein Pachtvertrag mit der Gemeinde Großthiemig über
den „Quersbach“ mit der Pachtsumme von 150,-Mark abgeschlossen. Weitere
Pachtverträge folgten mit der Gemeinde Kroppen über die Pulsnitz sowie
mit der Abteilung Straßenwesen der Landesregierung Sachsen über den
Autobahnteich bei Kleinkmehlen.
Damals
benötigte jeder Interessent, der Mitglied des Vereins werden wollte,
einen Bürgen und musste eine einjährige Kandidatenzeit absolvieren, in
dieser er nicht selbstständig angeln, sondern nur in Ausnahmefällen
eine Rute seines Bürgen benutzen durfte.
Doch
auch erholungssuchende Bürger stießen auf wenig Herzlichkeit. Am 7. Mai
1952 legten die Vorsitzenden des Vereins laut Protokoll fest:
„Fremde
Personen haben wir grundsätzlich am Wasser nicht zu dulden. Es ist
nicht gestattet, dass Angelfreunde mit fremden Personen zum Wasser
kommen.“
Nur in Ausnahmefällen wurden die Kinder der Vereinsmitglieder geduldet.
Umstrukturierungen
Durch
die Veränderungen der Kreisgrenzen und Neuschaffung der Bezirke ab 1.
Januar 1953 kam Lauchhammer zum Kreis Senftenberg und Bezirk Cottbus.
Somit schied unsere Anglerorganisation aus dem Fischereiverein für das
Land Sachsen-Anhalt aus und wir befanden uns in einem Rechtsvakuum. Bis
zur Bildung des „Deutschen Anglerverbandes“ trugen wir den Namen
„Anglersektionsgruppe Lauchhammer“.
1953
und 1954 entwickelten sich verschiedene Verbindungen sowie die
Zusammenarbeit mit anderen Gruppen und Kreisen. 1953 schlossen wir
einen Freundschaftsvertrag mit der Sektionsgruppe Senftenberg. Im
September 1953 wurde dann ein erstes Freundschaftsangeln durchgeführt.
In
diesem Freundschaftsvertrag war auch geregelt, dass die Sportfreunde
beider Gruppen in allen Gewässern beider Gruppen angeln dürfen.
Ein
weiterer Fortschritt in dieser Zeit war die Regelung zur Ausgabe der
Angelkarten. Wurden diese vorher von den Räten der Kreise mit
schwankenden Preisen von 3 bis 8,- Mark bezogen, so bekamen wir ab 1954
die Angelkarten von der Fischwirtschaftsgenossenschaft Hoyerswerda zum
Preis von 12,-Mark. Dafür übernahm die Wirtschaft unsere Pachtverträge
und sorgte für Besatzmaßnahmen in den Gewässern unserer Gruppe. So
konnten wir in den Kreisen Senftenberg, Hoyerswerda, Spremberg und
Weißwasser angeln.
Kreissektionen,
die in diesem Zeitraum gebildet wurden, koordinierten die Arbeit
zwischen den Gruppen des Kreises und sorgten für eine allmähliche
Angleichung der Bestimmungen in den einzelnen Gruppen. So wurde
systematisch der Gedanke der gemeinsamen Arbeit und das
Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelt und damit die Schaffung eines
einheitlichen Dachverbandes, dem „Deutschen Anglerverand“, vorbereitet,
der sich am 13. Mai 1954 gründete.
Im Oktober
1954 fand der erste Verbandstag statt. Am 28. Oktober 1954 erhielt der
DAV mit der „Verordnung zur Förderung des Angelsports“ staatliche
Unterstützung. Ihm wurden Gewässer kostenlos zur Verfügung gestellt,
die Regelung des Fischbesatzes gesichert. Der DAV wurde den anderen
Sportverbänden völlig gleichgestellt und die Mitgliederzahlen stiegen
an.
Die
bis zum 1. Januar 1955 zu uns gehörende Untergruppe Ortrand spaltete
sich zu einer selbstständigen Ortsgruppe ab. Aufgrund von über
dreihundert Mitgliedern wurde vorgeschlagen, dass die großen Betriebs-
oder Ortsgruppen sich teilen und in den Schwerpunktbetrieben eigene
Betriebsgruppen bilden.
So
spaltete sich, wie aus der folgenden Gründungsurkunde zu entnehmen ist,
am 20. Oktober 1966 unser Verein in die Betriebsgruppe „VEB Bagger-,
Förderbrücken- und Gerätebau Lauchhammerwerk“ (BFG), die die
Trägerschaft über die Vereine übernahm und später zum Angelverein
Lauchhammer-Ost wurde, und dem Braunkohlenkombinat Lauchhammer, dem
späteren „Gut Fang“ Lauchhammer-West e.V.
Gute
Arbeit wurde in unserem Verein bei der systematischen Organisation des
sportlichen Angelns und des Turnierangelsports sowohl im Jugend- als
auch im Erwachsenenbereich geleistet, was manch schöner Erfolg bei
kreislichen und bezirklichen Wettkämpfen bewies.
Größte
Aufmerksamkeit galt damals wie heute der Gewässerwirtschaft, denn damit
schaffen wir selbst die entscheidenden Grundlagen für unseren Sport. In
Lauchhammer-West schufen sich unsere Sportfreunde aus den ehemaligen
Ziegeleigruben ein schönes Anglerzentrum.
In
tausenden freiwilligen Arbeitsstunden wurde der Abraum eingeebnet, die
Ufer begehbar gemacht und befestigt. Bäume und Sträucher wurden
gepflanzt, somit das gesamte Teichgebiet umgestaltet, welches nun auch
alle nutzen durften - Angler wie erholungssuchende Bürger.
Da
sich nun das Leben an den Teichen in Lauchhammer-West konzentrierte,
lag es nahe, hier das angelsportliche Zentrum in Form eines Gebäudes zu
errichten. Im bautechnischen Erläuterungsbericht vom 28. Februar 1976
zur Errichtung eines Anglerheimes für die Betriebsgruppe des DAV der
DDR Braunkohlenkombinat Lauchhammer steht dazu Folgendes:
„Die Betriebsgruppe des DAV beabsichtigt nördlich vom
Badeteich in Lauchhammer-West, am Neuteich, ein Anglerheim zu errichten.
Durch
die Absenkung des Wasserspiegels vom Wolschinka-Teich in
Lauchhammer-Ost hat dieser seinen sportlichen Wert für die Angler
verloren. Das Sportgeschehen konzentrierte sich zwangsläufig an den
Ziegeleiteichen in Lauchhammer-West. Dies betrifft auch die
Betriebsgruppe des BFG Lauchhammer.
Des
weiteren sind die Gewässer in Lauchhammer-West zur Zeit die einzigen im
Kreisgebiet, die für die Veranstaltungen des Freizeit- und
Erholungssportes geeignet sind und in den letzten Jahren regelmäßig
durch die beiden Betriebsgruppen von Lauchhammer und auch durch den
Kreisfachausschuß Senftenberg dafür genutzt wurden.
Durch
die Herausbildung des angelsportlichen Zentrums macht sich zur besseren
Vorbereitung und Absicherung angelsportlicher Veranstaltungen der Bau
eines Anglerheimes notwendig. Gleichzeitig wird dadurch der Forderung
unserer sozialistischen Gesellschaft nach Schaffung von
Erholungszentren Rechnung getragen.
Funktionelle Lösung
Das
Heim besteht aus einem beheizbaren Aufenthaltsraum von 24m² Grundfläche
und einem überdachten Sitzplatz von ca. 23m². Zwischen beiden Räumen
wird das Wettkampfbüro angeordnet.
Zur Unterbringung der für
sportliche Veranstaltungen und zur Instandhaltung der Gewässer
notwendigen Geräte wird dem Gebäude ein Geräteraum angegliedert.
Um den Forderungen der Hygiene zu genügen wird ein Trockenklosett
eingerichtet.“
Der Antrag zur Baugenehmigung wurde am 2. März 1976 an den Rat der
Stadt gerichtet:
„Betr.: Baugenehmigung für ein Anglerheim
Der
Erholung unserer Werktätigen und der Entwicklung des Freizeit- und
Erholungssports wird in unserem Arbeiter- und Bauernstaat große
Aufmerksamkeit geschenkt.
Auf
Grund der Notwendigkeit der Absenkung des Wolschinka-Teiches wurde dem
DAV der DDR durch den Rat der Stadt die Ziegeleiteiche in
Lauchhammer-West für die Nutzung als Sportgewässer auf vertraglicher
Basis zur Verfügung gestellt.
Damit
wurden die Möglichkeiten für die Durchführung verschiedener
Sportveranstaltungen für die beiden in Lauchhammer bestehenden Gruppen
des DAV der DDR sowie für die Kreisorganisation wesentlich verbessert.
Den rund 500 Anglern aus Lauchhammer wurden damit gute Voraussetzungen
für eine sinnvolle Freizeitgestaltung geboten.
Die
Sportfreunde des DAV der DDR aus Lauchhammer leisteten bisher ca. 6000
stunden freiwilliger Arbeit um die Teich in einen guten Zustand zu
versetzen, die Ufer für ein gefahrloses Betreten herzurichten und die
Umgebung zu verschönern.
Zur weiteren Verbesserung der Sportausübung beabsichtigen wir,
in Eigeninitiative ein Anglerheim zu errichten.
Die dazu benötigten finanziellen Mittel und die Leistungen
werden von den Sportfreunden unserer Gruppe erbracht.
Zur Unterstützung unseres Vorhabens wenden wir uns an Sie mit
der Bitte, uns die Baugenehmigung gebührenfrei zu erteilen.“
Nachdem
uns der Rat der Stadt diese Genehmigung am 25. März 1976 erteilte,
entstand von 1976 bis 1978 in dreijähriger Arbeit und einem reinen
Materialkostenpreis von 10172,-Mark unser Anglerheim. Hier werden seit
jeher Vereinsfeierlichkeiten durchgeführt. Ebenfalls ist es für die
Abwicklung sportlicher Veranstaltungen unentbehrlich.
Die Wende
Im
Jahr 1989 brachte die politische Wende einige Veränderungen mit sich.
Im vereinigten Deutschland existierten nun zwei Angelverbände. In den
alten Bundesländern der „Verband deutscher Sportfischer e.V.“ und in
den neuen der DAV. Da es in jedem Bundesland unterschiedliche
Fischereigesetze gibt, gründeten sich auch in jedem dieser neuen Länder
eigene Landesverbände des DAV. Die Angel- berechtigungen beschränkten
sich anfangs nur auf den Gewässerfond des jeweiligen Landesverbandes.
Erstmals wurde in einem Protokoll vom 8. Januar 1990 eine Diskussion
über eine Kontaktaufnahme mit einer BRD-Angelsportgruppe erwähnt und
findet allgemeine Zustimmung. Die Einladung der Angler erfolgte am 11.
April 1990.
Im
Rahmen der Städtepartnerschaft Lauchhammer - Arnsberg begann 1990 nach
dem Übergang von der „Betriebsgruppe Aktivist BV Lauchhammer“ zum
eingetragenen Verein eine freundschaftliche Zusammenarbeit mit dem „SAV
Hüsten Neheim“. Jährlich wird ein Hegefischen abwechselnd in
Lauchhammer und Hüsten über Himmelfahrt durchgeführt. In Anlehnung an
diese Partnerschaft gab sich unsere Angelgruppe bei der neuerlichen
Vereinsgründung im Jahre 1992 den Namen „Gut Fang“ Lauchhammer e.V. und
wurde am 7. Mai 1992 in das Vereinsregister des Kreisgerichts
Senftenberg eingetragen.
Das Protokoll vom 1. Juni 1990 erläutert dazu Folgendes:
Deutsch-deutsches Anglertreffen
Am
Himmelfahrtstag reiste eine Delegation von 10 Sportfreunden des
Angelvereins „Gut Fang“ e.V. Hüsten nach Lauchhammer. Sie war für 3
Tage Gast der Betriebsgruppe „Aktivist“ Lauchhammer. Für alle
Sportfreunde begannen erlebnisreiche Stunden an den Gewässern rund um
das Anglerheim in Lauchhammer. So wurde der erste Besuchstag mit einem
zünftigen Spanferkelessen beendet. Der nächste Tag sah Gäste und
einheimische Sportfreunde beim Wettangeln um die von der Gruppe „Gut
Fang“ e.V. und Aktivist gestifteten Pokale. Dabei gingen die Gäste aus
Hüsten eindeutig als Sieger hervor. Den Höhepunkt bildete danach die
von der Sportgruppe „Gut Fang“ durchgeführte Tombola und der
anschließende Grillabend. Um die Zeit nicht nur am Angelgewässer zu
verbringen, starteten Gäste und Gastgeber am nächsten Tag zu einem
Ausflug nach Dresden. Dabei wurden der Zwinger, das Grüne Gewölbe und
Schloß Moritzburg besichtigt. Zum Abschluß dieser ereignisreichen Tage
waren sich alle einige, die entstandenen freundschaftlichen Beziehungen
zwischen den Angelgruppen auszubauen, und sobald als möglich einen
Gegenbesuch durchzuführen.
DAV Betriebsgruppe „Aktivist“
BV Lauchhammer
Pohle Schriftführer
Diese Partnerschaft dauert bis zum heutigen Zeitpunkt an und wird von
beiden Vereinen freundschaftlich gepflegt.
Mit
dem Anglerverein Lauchhammer-Ost e.V. schlossen wir am 27. Januar 1991
den Vertrag „Interessensgemeinschaft des Angelsports in Lauchhammer“
ab, dessen Ziele die untereinander abgestimmte und gemeinsame
Interessenvertretung bei der Stadtverwaltung und anderen Behörden,
gemeinsame Pflege und Kontrolle von Gewässern und Umweltschutz,
Abstimmung bei den Besatzmaßnahmen, gemeinsame Kommissionen (Gewässer,
Umwelt und Kontrolle) und Gemeinschaftsveranstaltungen sind.
Am
5. Juni 1992 wurde mit der Stadt Lauchhammer ein Nutzungsvertrag
für
unsere Gewässer über einen Zeitraum von 10 Jahren geschlossen.
Eine
weitere Neuerung stellte der Fischereischein, der die Voraussetzung für
den Erwerb einer Angelberechtigung schafft, dar. Die Prüfungen für
diesen Schein werden von der unteren Fischereibehörde jährlich
durchgeführt. Ab 1. Januar 1993 gilt der Fischereischein des Landes
Brandenburg.
Ab
dem Jahr 1997 kooperierten die Landesverbände des DAV Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Brandenburg miteinander. Es war jetzt für jedes
Mitglied möglich, eine Angelberechtigung für den Gewässerfond des DAV
der anderen beiden Länder zu erwerben. Gleichzeitig wurden Fangbücher
eingeführt. Durch ihre Auswertung werden Besatzmaßnahmen gesteuert und
entschieden, welche Gewässer im DAV-Besitz bleiben.
Am
11. Februar 1998 wurden Pachtverträge zwischen dem DAV-Landesverband
Brandenburg und der Stadt Lauchhammer über unsere Angelgewässer
unterzeichnet. Diese Verträge entsprechen den Bestimmungen des
Brandenburger Fischereigesetztes und lösten den bestehenden
Nutzungsvertrag ab. Der ASV „Gut Fang“ erhielt einen Betreuungsvertrag
über die Vereinsgewässer. Für den Verein war somit eine
Rechtssicherheit zur Beangelung und Nutzung seiner Gewässer gegeben.
Die Neuzeit
Im
Jahr 2000 erreichte unser Vereinsleben einen denkwürdigen Höhepunkt.
Wir erwarben von der Stadt Lauchhammer das Flurstück, auf welchem sich
das Anglerheim und der Jugendteich befinden. Damit kam der Verein
erstmals seit seiner Gründung in den Besitz von Grund und Boden und
schaffte sich damit eine rechtlich abgesicherte Grundlage für seine
weitere Existenz.
Die
Eintragung in das Grundbuch verzögerte sich allerdings durch Einsprüche
angeblicher Alteigen- tümer bis zum 1. April 2004, sodass der Verein
seit dem Jahr 2004 rechtmäßiger Eigentümer des Jugendteiches und der
Fläche des Anglerheimes ist. Zeitgleich feierte der DAV seinen 50.
Jahrestag.
Ab
dem Jahr 2003 müssen Jugendliche künftig in einer Angelschule
ausgebildet werden, bevor sie den Jugendfischereischein erhalten.
Bedingt
durch die sich immer mehr verschlechternde wirtschaftliche Situation in
unserer Region und der verstärkten Abwanderung der Bevölkerung
verringerten sich die Mitgliederzahlen unseres Vereins. Dennoch wurde
gerade im Schüler- und Jugendsektor eine hervorragende Vereinsarbeit
geleistet. Auch bei den Erwachsenen gab es in den vergangen Jahren
mehrfach Anlass, hervorragende Leistungen durch den DAV-Landesverband
zu würdigen.
Im
November 2005 wurde durch Angelfreund Frank Juschitz zum ersten Mal die
Möglichkeit erwähnt, eine Beschäftigung von drei bis vier Hartz IV –
Empfängern durch den Verein für ein halbes Jahr auf 1,50€-Basis zu
schaffen, welches sich im ersten Quartal 2006 als glücklicher Zufall
erwies.
Die
Maßnahme startete am 1. Februar 2006 und hatte als vorrangige
Arbeitsaufgabe die Landschafts- und Gewässerpflege sowie die
Jugendarbeit an den Vereinsteichen Lauchhammer-West. Allerdings geschah
im Februar 2006 der Gülle-Unfall, der den Jugendteich verunreinigte.
Dank der begonnenen Maßnahme an den Teichen konnte die Verschmutzung
frühzeitig festgestellt und durch die Angelfreunde die ersten Maßnahmen
zur Abwehr der Gülle eingeleitet werden.
Trotzdessen
ein Teil der Gülle aus dem Jugendteich abgepumpt wurde, vermischte sich
der Rest beim Einsetzen der Tauperiode mit dem Wasser des Teiches,
wodurch sämtlicher Sauerstoff eliminiert wurde und alle Lebewesen
erstickten.
Der
Jugendteich wurde auf ein Drittel durch Abpumpen des
Wasser-Gülle-Gemischs in den Hammergraben gesenkt. Währenddessen drohte
der Damm zwischen Jugend- und Neuteich zu brechen, deshalb wurde später
an dieser Stelle durch die MAE-Kräfte eine Furt gebaut, um auch die
Frischwasserzufuhr zu gewährleisten. Nach erfolgter Absenkung wurden am
6. Mai 2006 die Uferbereiche und der angrenzende Aufzuchtteich von
Verunreinigungen und Fischkadavern beräumt. Im Juni war der Wasserstand
wieder weitgehend angeglichen.
Zur
Wiederherstellung der Fischbestände im Jugendteich wurde in Abstimmung
mit der unteren Fischereibehörde ein Hegefischen am Kuhtteich
durchgeführt. Bei den anfallenden Arbeiten halfen auch die Mitglieder
des Angelvereins Lauchhammer-Ost sowie der Bergbautraditionsverein, die
BUL Sachsen, Firma Rubin, Landschaftsbau GmbH Frenzel und andere,
außerdem die Feuerwehr der Stadt Lauchhammer, welche Schläuche und
Abpumprohre zur Verfügung stellte und die Getränkefirma Schönherr, die
eine Spendenaktion zur Renaturierung des Jugendteiches und für den
Fischbesatz in die Wege leitete.
Am
8. und 9. Juli 2006 feierte unser Verein zusammen mit dem Verein aus
Hüsten sein 70jähriges Bestehen. Vertreter des Landesverbandes,
Bürgermeisterin Mühlpforte sowie Unternehmen und Vereine, die dem
Verein bis dato hilfreich zur Seite standen, wurden eingeladen und ein
Gedenkstein aufgestellt.
Von den Jahren 2007 bis voraussichtlich Frühjahr 2010 laufen weitere
Jobmaßnahmen an den Teichen. Das Gewässer des Jugenteiches besitzt
mittlerweile wieder einen ausreichenden Sauerstoffgehalt und ist zur
Bewirtschaftung tauglich.
Unser
Verein hofft, dass trotz der Weltwirtschaftskrise unsere Mitglieder
immer konstant bleiben und unsere Angelfreunde sich weiterhin an ihrem
Hobby der Natur und der Ruhe des Angelns erfreuen können. Unsere Jugend
hat immer reges Interesse am Angeln und für jedes aus Altersgründen
ausgeschiedenes Mitglied ist stets ein Jugendlicher nachgerückt.
In diesem Sinne „Petri Heil!“
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